Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.11.2009 - L 11 AS 685/09 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung wegen Divergenz - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Vertrauensschutz - Prüfungspflicht - Kennenmüssen bzw Kenntnis iS des § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berufung aufgrund einer Abweichung von der Rechtsprechung höherer Gerichte bei der Frage bzgl. der Sorgfaltspflichten eines Leistungsempfängers beim Lesen eines Bescheides
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit; Kenntnis der Rechtswidrigkeit; Verletzung der erforderlichen Sorgfalt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 31.08.2009 - S 16 AS 911/08
- LSG Bayern, 19.11.2009 - L 11 AS 685/09 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Bayern, 19.11.2009 - L 11 AS 685/09
Das Sozialgericht hat ohne § 45 SGB X im Einzelnen zu prüfen (u.a. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff etc.) erhöhte Anforderungen an eine Sorgfaltspflicht des Leistungsbeziehers beim Lesen eines Bescheides - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Beklagten im Widerspruchsbescheid ("bei sorgfältiger Prüfung") - angenommen, obwohl nach der Rechtsprechung (u.a. BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R) der Antragsteller, der zutreffende Angaben - wie vorliegend - gemacht hat, den Bewilligungsbescheid nicht des Näheren auf seine Richtigkeit zu prüfen hat.